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Wie bekomme ich Fördergelder aus den Förderprogrammen Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (GEG) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Die Abwicklung der Förderverfahren (Antragstellung, Verwendungsnachweis) erfolgt durch Energieberater/innen, die für das Förderprogramm zugelassen worden sind.
Antragstellung nach GEG für die Sanierung stellen BAFA oder KFW
Einzelmaßnahmen oder KFW Effizienz Haus
BAFA
KFW Anträge die jeder selber beantragt werden 124 Wohneigentumsprogramm 134 Wohn­eigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile 424 Baukindergeld
Einzelmaßnahmen
KFW
Energieberater beauftragen
Besprechnung des Sannierungssprojekt
Ausarbeitung einen Sanierungskonzepts
Vorstellung der Ausarbeitung des Sanierungskonzepts
Baubegleitung kann Zusätzlich beantragt werden.
Baubekleidung wird in dem jeweiligen Antrag mit beantragt.
Anträge Sannierung
Anträge 261, 262, 461, 159, 455 B, 455 E
Einzelmaßnahmen sanieren
Antrag bei der BAFA beantragen durch Energiebrater TPB-ID. beantragen
Antrag an den Kunden senden
Kunde meldet sich am Portal des BAFA an und stellt seinen Antrag.
Heizungtausch oder neue Heizung
Antrag bei der KFW beantragen Energieberater
Betätigung Wahrheits- gemässe Angaben