Warum - Energieberatung?
In Deutschland wird mehr als ein Drittel der Primärenergie-bedarfs für Heizkosten
und die Warmwasserbereitung ausgegeben. Durch Beheizen von Wohnräumen
setzen wir 20% der Kohlendioxid-Emissionen frei. Aus diesem Grund wurde die
Energieeinsparverordnung verfasst.
Die Verbesserung der Energieeffizienz
im Gebäudebereich ist ein wichtiger
Baustein der Energiewende und für
den Klimaschutz.
Das Energieeinsparrecht und energetische
Anforderungen an Gebäude, die dem Stand
der Technik entsprechen und wirtschaftlich
machbar sind.
Die neue, überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden (EU) 2018/844 wurde am 19. Juni 2018 im
Amtsblatt der EU (L156) veröffentlicht und tritt am 9. Juli
2018 in Kraft. Die EU-Länder müssen die neuen Vorgaben der
Richtlinie innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umsetzen.
Die EU-Gremien sehen ein enormes Potenzial für Effizienzgewinne
im EU-Bausektor, dem größten Energieverbraucher in Europa.
Die neue EU-Richtlinie umfasst Maßnahmen, die die Geschwindigkeit
der Gebäudesanierung in Richtung energieeffizienterer Systeme
beschleunigen soll sowie die Energieeffizienz neuer Gebäude
verbessern und sie intelligenter machen soll.
Dies ist der erste von acht Rechtsakten, die im Paket "Saubere
Energie für alle Europäer" angenommen wurden.
In Kürze: Im Gebäude Energie Gesetz GEG 2018 führt der Bund im Jahr 2017 die
noch parallel laufenden Regeln zusammen: Energieeinsparungsgesetz (EnEG),
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG). Auslöser war u. a. die EU-Gebäuderichtlinie (2010). Sie fordert den
Niedrigstenergie-Standard für Neubauten: ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für
privatwirtschaftliche Gebäude.
In Kürze: Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 gilt seit dem 1. Mai 2014
bundesweit. Am 21. November 2013 wurde sie im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie
setzt die EU-Richtlinie 2010 und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) um
und soll den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Gebäuden senken.
In Kürze: Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 galt vom 1. Oktober 2009 bis
zum 30. April 2014. Am 30. April 2009 wurde sie im Bundesgesetzblatt verkündet.
Sie setzte das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2009) um und sollte den
Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Gebäuden senken.
In Kürze: Die Energieeinsparverordnung EnEV 2007 galt vom 1. Oktober 2007 bis
zum 30. September 2009. Am 2. Dezember 2004 wurde sie im Bundesgesetzblatt
verkündet. Sie setzte das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2005) um sowie die
EU-Gebäuderichtlinie 2003 und führte den Energieausweis im Baubestand ein.
In Kürze: Die Energieeinsparverordnung EnEV 2004 war vom 8. Dezember 2004 bis
einschließlich 30. September 2007 in Kraft. Am 2. Dezember 2004 wurde sie im
Bundesgesetzblatt verkündet. Im Vergleich zur EnEV 2002 änderte die EnEV 2004
lediglich den Bezug auf die relevanten Normen, die inzwischen in neueren
Ausgaben erschienen waren. Davor war die erste EnEV 2002 vom 1. Februar 2002
bis einschließlich 7. Dezember 2004 in Kraft. Davor galten die
Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995) sowie die Heizungsanlagenverordnung
(HeizAnlV 1998) für Gebäude. Die erste Energieeinsparverordnung EnEV 2002 löste
die beiden Verordnungen ab.
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